Ist Ihre Institution im September 2023 im Einklang mit dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz?
Gerne analysieren wir das IT-Setup ihrer Institution wie auch ihre Prozesse und leiten mögliche Massnahmen ab. Ebenfalls begleiten wir Sie in der Umsetzung ihrer Datenschutzinitiative und der Dokumentation.
Der Datenschutz einer Institution ist so stark wie sein schwächstes Glied. Deshalb ist es entscheidend, dass Angestellte, die Umgang mit Personendaten haben, gründlich und nachhaltig geschult werden; nicht nur für den Schutz der betroffenen Personen sonder auch für die Angestellten selbst: das neue Gesetz straft in erster Linie die natürlichen Personen, die für ein Datenleck verantwortlich sind und nicht die Institution.
Zu unseren Kunden gehören Institutionen im Bereich der Kinderbetreuung, Rechtsdienstleistung, Architektur, Treuhanddienstleistung, Bildung, Softwareentwicklung und anderen.
– Das neue Datenschutzgesetz der Schweiz:
revDSG/nDSG
– Unterschiede aus Sicht des Bundes:
kmu.admin.ch
– Es gibt viele hilfreiche Quellen. Zum Beispiel:
Rosenthal